Wenn Sie Ihre Einspeisevergütung berechnen, wissen Sie in wenigen Minuten, wie viel Ihre Solaranlage jedes Jahr an Vergütung einbringt. Die Formel dahinter ist erfreulich einfach: eingespeiste Kilowattstunden mal Vergütungssatz. Entscheidend sind nur zwei Dinge, der aktuelle Satz für 2026 und die Menge Strom, die Sie ins Netz abgeben. Beide zeigen wir Ihnen hier, inklusive Rechenbeispiel und der aktuellen EEG-Tabelle.
Inhaltsverzeichnis
Röder Solar hat in Halle, Leipzig und ganz Sachsen-Anhalt bereits über 5.200 Anlagen installiert. Diese Erfahrung fließt in jede Zahl in diesem Ratgeber ein. Alle genannten Beträge sind Beispielwerte zur Orientierung, Ihre tatsächliche Vergütung hängt von Anlagengröße, Verbrauch und Inbetriebnahme ab.
Einspeisevergütung berechnen: die Formel auf einen Blick
So berechnen Sie Ihre Einspeisevergütung pro Jahr:
Eingespeiste kWh × Vergütungssatz in ct/kWh ÷ 100 = jährliche Einspeisevergütung in Euro.
Die eingespeiste Strommenge ergibt sich aus der Erzeugung Ihrer Anlage minus Ihrem Eigenverbrauch. Ein Beispiel zum Warmwerden: Speisen Sie 6.650 kWh ins Netz ein und liegt Ihr Satz bei 7,70 ct/kWh, erhalten Sie rund 512 Euro im Jahr. Über die volle Förderdauer von 20 Jahren summiert sich das auf einen Betrag, der bei der Finanzierung Ihrer Anlage spürbar hilft. (Beispielwerte)
Aktuelle Einspeisevergütung 2026: die Sätze im Überblick
Für alle Anlagen, die seit dem 1. August 2026 in Betrieb gehen, gelten diese Vergütungssätze nach dem EEG 2023 (§§ 48, 49, 53). Sie bleiben bis zum 31. Januar 2027 gültig:
| Anlagengröße | Überschusseinspeisung (Teileinspeisung) | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,70 ct/kWh | 12,22 ct/kWh |
| 10 bis 40 kWp (Leistungsanteil) | 6,66 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
| 40 bis 100 kWp (Leistungsanteil) | 5,44 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
Zwei Dinge sollten Sie dabei im Kopf behalten:
- Halbjährliche Degression: Zum 1. Februar 2027 sinken die Sätze um ein weiteres Prozent. Wer früher ans Netz geht, sichert sich den höheren Wert.
- 20 Jahre Bestandsschutz: Der Satz, der bei Inbetriebnahme gilt, bleibt für das Inbetriebnahmejahr plus die folgenden 20 Kalenderjahre fest. Ihre Kalkulation steht damit auf sicherem Boden.
Die tagesaktuellen Werte veröffentlicht die Bundesnetzagentur in ihrer EEG-Fördertabelle.
Überschusseinspeisung oder Volleinspeisung, was lohnt sich?
Bei der Überschusseinspeisung nutzen Sie den Solarstrom zuerst selbst und speisen nur den Überschuss ein. Das ist für die allermeisten Haushalte die wirtschaftlich stärkste Variante, weil jede selbst genutzte Kilowattstunde teuren Netzstrom ersetzt. Bei der Volleinspeisung geben Sie den kompletten Ertrag ab und erhalten dafür einen höheren Satz. Sie lohnt sich vor allem dann, wenn Sie tagsüber kaum Strom verbrauchen. Welcher Weg für Sie mehr herausholt, rechnen wir in der Beratung ganz konkret für Ihr Dach durch.
Einspeisevergütung berechnen in drei Schritten
Mit diesen drei Schritten haben Sie Ihre jährliche Vergütung schnell selbst ermittelt:
- Erzeugung schätzen: Rechnen Sie pro installiertem Kilowatt-Peak mit rund 950 bis 1.000 kWh Ertrag im Jahr. Eine 10-kWp-Anlage bringt also etwa 9.500 kWh. (Beispielwert für Mitteldeutschland)
- Eigenverbrauch abziehen: Ohne Speicher nutzen Sie oft 25 bis 30 Prozent selbst, mit Speicher deutlich mehr. Bei 30 Prozent Eigenverbrauch bleiben rund 6.650 kWh zur Einspeisung.
- Mit dem Satz multiplizieren: 6.650 kWh × 7,70 ct ÷ 100 = rund 512 Euro Einspeisevergütung pro Jahr.
Wollen Sie Ihre Erzeugung genauer abschätzen, hilft Ihnen unser Photovoltaik-Rechner für Ihren Solarstrombedarf beim ersten Überschlag. Wie Sie Ertrag, Kosten und Amortisation Ihrer Anlage vollständig durchrechnen, zeigt der Beitrag Solaranlage berechnen.
Gestaffelte Berechnung bei Anlagen über 10 kWp
Größere Anlagen werden anteilig vergütet, jeder Leistungsabschnitt bekommt seinen eigenen Satz. Bei einer 15-kWp-Anlage sieht die Rechnung so aus:
- erste 10 kWp: 7,70 ct/kWh
- weitere 5 kWp: 6,66 ct/kWh
- gemischter Satz über die gesamte Anlage: rund 7,35 ct/kWh
Diesen Mischsatz setzen Sie dann wie oben in die Formel ein. So bleibt die Rechnung auch bei größeren Dächern nachvollziehbar.
Beispielrechnungen: Einspeisevergütung berechnen nach Anlagengröße

Damit Sie ein Gefühl für die Größenordnung bekommen, haben wir die Einspeisevergütung für drei typische Anlagengrößen berechnet. Grundlage sind rund 950 kWh Ertrag je kWp und der Satz von 7,70 ct/kWh bei Überschusseinspeisung. Alle Werte sind Beispiele zur Orientierung.
| Anlage | Erzeugung/Jahr | Eigenverbrauch | Einspeisung | Vergütung/Jahr |
|---|---|---|---|---|
| 5 kWp ohne Speicher | ca. 4.750 kWh | 30 % | ca. 3.325 kWh | ca. 256 € |
| 10 kWp ohne Speicher | ca. 9.500 kWh | 30 % | ca. 6.650 kWh | ca. 512 € |
| 10 kWp mit Speicher | ca. 9.500 kWh | 60 % | ca. 3.800 kWh | ca. 293 € |
Auffällig: Mit Speicher fällt die reine Einspeisevergütung niedriger aus, weil Sie mehr Strom selbst nutzen. Genau das ist gewollt. Der Eigenverbrauch spart Ihnen den vollen Strompreis und bringt unterm Strich deutlich mehr als die Einspeisung. Wenn Sie Ihre Einspeisevergütung berechnen, sollten Sie diese Ersparnis beim Eigenverbrauch also immer mitdenken.
Diese Fehler sollten Sie beim Berechnen vermeiden
Wer die Einspeisevergütung selbst überschlägt, verrechnet sich oft an denselben Stellen. Diese Punkte bringen Ihre Kalkulation ins Wanken:
- Ganze Erzeugung statt Einspeisung angesetzt: Vergütet wird nur der eingespeiste Überschuss, nicht der gesamte Ertrag Ihrer Anlage.
- Falscher Jahressatz: Es zählt der Satz zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme, nicht der Satz im Jahr der Angebotserstellung. Bei einer Inbetriebnahme ab August 2026 rechnen Sie mit dem dann gültigen, um ein Prozent niedrigeren Wert.
- Staffelung vergessen: Bei Anlagen über 10 kWp gilt für den oberen Leistungsanteil ein niedrigerer Satz. Ohne Mischsatz fällt die Rechnung zu hoch aus.
- Eigenverbrauch ignoriert: Wer nur die Einspeisevergütung berechnen will und den Eigenverbrauch ausblendet, unterschätzt die Wirtschaftlichkeit der Anlage massiv.
Was Ihre Einspeisevergütung 20 Jahre lang absichert
Damit die Vergütung fließt, gehören drei Punkte erledigt:
- Anmeldung im Marktstammdatenregister: Jede PV-Anlage wird bei der Bundesnetzagentur registriert. Ohne diese Anmeldung gibt es keine Auszahlung.
- Anmeldung beim Netzbetreiber: Ihr Netzbetreiber schließt die Anlage an und zahlt die Vergütung aus.
- Zweirichtungszähler: Er misst getrennt, wie viel Strom Sie einspeisen und wie viel Sie beziehen.
Bei Röder Solar übernehmen wir diese Formalitäten für Sie mit. Sie bekommen Ihre PV-Anlage schlüsselfertig und müssen sich um die Bürokratie nicht selbst kümmern.
Warum Eigenverbrauch oft mehr bringt als die Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung ist ein solider Baustein Ihrer Wirtschaftlichkeit, den größten Hebel haben Sie aber beim Eigenverbrauch. Jede Kilowattstunde, die Sie selbst nutzen, spart Ihnen den vollen Strompreis von deutlich über 30 Cent, während die Einspeisung bei 7,70 Cent liegt. Mit einem Stromspeicher heben Sie Ihren Eigenverbrauch häufig von 30 auf über 60 Prozent.
Darum rechnen wir Einspeisevergütung und Eigenverbrauch immer zusammen. Wie Sie das Optimum herausholen, zeigen unsere Ratgeber zum Eigenverbrauch Ihrer PV-Anlage und zum passenden Stromspeicher.
Einspeisevergütung in Halle, Leipzig und Sachsen-Anhalt berechnen lassen
Standort und Dachausrichtung entscheiden mit, wie viel Sie am Ende einspeisen. Für Halle, Leipzig und die Region Sachsen-Anhalt kennen wir die Sonnenstunden, die Netzbetreiber und die Genehmigungswege aus über 5.200 Projekten. In einer kostenlosen Beratung berechnen wir Ihre Einspeisevergütung und Ihre gesamte Ersparnis auf den Euro genau für Ihr Dach. Auch für kleine Anlagen lohnt sich der Blick, wie unser Beitrag zur passenden Anlagengröße bei 3.000 kWh Verbrauch zeigt.

EEG-Novelle 2027: was sich für neue Anlagen ändert
Am 29. Juli 2026 hat das Bundeskabinett die EEG-Novelle 2027 beschlossen. Der Kern: Für neue Photovoltaikanlagen unter 25 Kilowatt soll die feste Einspeisevergütung ab 2027 auslaufen.
Geplant ist stattdessen ein gestaffelter Übergang:
- Übergangszahlung: Anlagen bis 50 kW, die noch 2027 in Betrieb gehen, erhalten für bis zu 36 Monate eine reduzierte Vergütung, etwa ein Cent unter dem heutigen Satz.
- Alternative Direktvermarktung: Wer direkt vermarktet, kann für Anlagen unter 25 kW einen Bonus von 1,5 ct/kWh für längstens 48 Monate erhalten.
- Absteigende Grenzen: 2028 gilt die Übergangszahlung nur noch bis 25 kW, 2029 bis 7 kW, 2030 läuft sie aus.
- Balkonkraftwerke bis 2 kW sind von der Änderung ausgenommen.
Wichtig zur Einordnung: Der Kabinettsbeschluss ist noch kein geltendes Recht. Bundestag und Bundesrat sollen im September 2026 entscheiden, zusätzlich muss die EU-Kommission zustimmen. Geplantes Inkrafttreten ist der 1. Januar 2027. Bis dahin gelten die Sätze aus der Tabelle oben unverändert.
Warum sich das Berechnen gerade jetzt lohnt
Für Sie ergibt sich daraus eine klare Lage: Alle Anlagen, die bis Ende 2026 ans Netz gehen, behalten ihre feste Vergütung über volle 20 Jahre. Dieser Bestandsschutz gilt unabhängig davon, wie die Reform am Ende ausfällt. Wer jetzt plant, sichert sich also eine Kalkulationsgrundlage, die zwei Jahrzehnte trägt.
Deshalb ist es klug, jetzt Ihre Einspeisevergütung zu berechnen und den Zeitpunkt der Inbetriebnahme bewusst zu wählen. Ein früher Start bedeutet einen höheren garantierten Satz und einen früheren Beginn Ihrer Ersparnis. Bei einer Beratung in Halle oder Leipzig schauen wir uns gemeinsam an, welcher Inbetriebnahme-Zeitpunkt für Sie das meiste bringt. Zwischen Planung, Netzanschluss und Zählersetzung liegen erfahrungsgemäß einige Wochen, das sollte im Zeitplan Platz haben.
Häufige Fragen zur Einspeisevergütung
Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?
Für Anlagen bis 10 kWp, die seit dem 1. August 2026 in Betrieb gehen, liegt die Überschusseinspeisung bei 7,70 ct/kWh und die Volleinspeisung bei 12,22 ct/kWh. Diese Sätze gelten bis zum 31. Januar 2027, danach sinken sie um ein weiteres Prozent.
Fällt die Einspeisevergütung ab 2027 weg?
Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 beschlossen, die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen unter 25 kW ab 2027 auslaufen zu lassen. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Anlagen, die bis Ende 2026 ans Netz gehen, behalten ihre Vergütung über 20 Jahre.
Wie kann ich meine Einspeisevergütung berechnen?
Multiplizieren Sie Ihre eingespeisten Kilowattstunden mit dem gültigen Vergütungssatz und teilen Sie durch 100. Bei 6.650 eingespeisten kWh und 7,70 ct/kWh sind das rund 512 Euro im Jahr. (Beispielwerte)
Wie lange bekomme ich die Einspeisevergütung?
Der bei Inbetriebnahme gültige Satz bleibt für das Inbetriebnahmejahr und die folgenden 20 Kalenderjahre fest. Danach können Sie den Strom weiter vermarkten oder komplett selbst nutzen.
Lohnt sich die Einspeisevergütung überhaupt noch?
Ja, als fester Baustein Ihrer Wirtschaftlichkeit. Den größeren Gewinn holen Sie über einen hohen Eigenverbrauch, den ein Stromspeicher deutlich steigert. Die Kombination aus Eigenverbrauch und Einspeisevergütung macht die Anlage rund.
Muss ich meine PV-Anlage anmelden, um die Vergütung zu erhalten?
Ja. Jede Anlage muss im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur und beim Netzbetreiber angemeldet sein. Röder Solar übernimmt diese Anmeldungen für Sie.
Ihre Einspeisevergütung, kostenlos für Ihr Dach berechnet
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